AGRAR Unternehmertage
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Baden-Württemberg unterstützt seine Landwirte mit der neuen FAKT2-Förderung (“Förderungsprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg”) – beim teilflächenspezifischen Ackerbau. Gefördert wird der Einsatz von Dünge-Applikationskarten für die Ausbringung von Stickstoff. Der Fördersatz beträgt 50 Euro je Hektar (betriebliche Obergrenze von 150 Hektar).
Ziel ist es, die aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen zu verringern – und über die Einsparung von Betriebsmitteln bei Herbiziden und mineralischen Düngern einen Beitrag zur ökologischen Entlastung zu leisten.
Fördervoraussetzungen:
Ein wichtiger Hinweis: die Ausbringung von Wirtschaftsdünger kann im Rahmen von FAKT2 nicht als teilflächenspezifische Düngung anerkannt werden.
Die Förderperiode für die FAKT2 läuft von 2023-2027.
Der Antragszeitraum ist nun bekannt. Vom 18.12.2023 bis zum 15.02.2024 können die Anträge über das online Portal FIONA gestellt werden.
Für mehr Information über die Förderung in Baden-Württemberg:
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