Sichere dir jetzt die FAKT II Förderung für deine Stickstoffdüngung in Baden-Württemberg

Noch bis zum 15. Februar 2025 können Landwirte aus Baden-Württemberg den FAKT II-Förderantrag stellen.

Dieser enthält unter anderem die Maßnahme F3: Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung)

Die teilflächenspezifische Stickstoff-Düngung wird dabei mit 50€ pro ha gefördert. Die Prämie wird ausgezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass mindestens 60% des benötigten Stickstoffs teilflächenspezifisch ausgebracht wurde. Als Nachweis dienen die genutzten Applikationskarten und Ausbringkarten. Mit MyDataPlant können die benötigten Unterlagen ganz einfach exportiert und eingereicht werden.

Der Verpflichtungszeitraum liegt bei fünf Jahren, die betriebliche Obergrenze bei 150 Hektar.

Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger kann im Rahmen von F3 nicht als teilflächenspezifische Düngung anerkannt werden.

Weitere Infos findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/foerderantragsverfahren-fakt-ii-und-hwb-fuer-antrag-2025-startet

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